Sie müssen vor der Anfrage keine Checkliste abarbeiten.
Nennen Sie Abholort, Zielort, Modell und Wunschtermin. Wichtig ist außerdem, ob das Auto zugelassen, fahrbereit und nach Ihrem Kenntnisstand verkehrssicher ist. Daraus lässt sich klären, ob eine Überführung auf eigener Achse passt. Diese Vorbereitungshilfe begleitet Sie anschließend bis zur Abholung.
Bevor Sie die Fahrt verbindlich vereinbaren
Lassen Sie sich vom Verkäufer sagen, ab wann das Fahrzeug tatsächlich herausgegeben werden kann. Bezahlung, Zulassung oder eine noch offene Aufbereitung können den Termin beeinflussen. Ein gewünschter Termin ist noch keine zugesagte Abholbereitschaft.
- Fahrt und Preis: Strecke, Termin, enthaltene Leistungen sowie Kraftstoff-, Lade- und mögliche Wartekosten abstimmen.
- Zulässige Fahrt: Kennzeichen, erforderliche Fahrzeugpapiere und Versicherung für die konkrete Überführung klären.
- Fahrzeugzustand: bekannte technische Probleme, Schäden und Besonderheiten vorab nennen.
- Abholung aus der Ferne: die bevollmächtigte Person und den Ablauf mit dem Verkäufer abstimmen.
Der Kostenratgeber zeigt, welche Positionen ein Angebot vergleichbar machen. Ist das Auto nicht fahrbereit oder sollen keine Fahrtkilometer hinzukommen, hilft der Vergleich von eigener Achse und Transporter.
Wenn die Abholung feststeht
Gehen Sie die folgenden Punkte mit dem Verkäufer und dem Fahrer durch. Sie dienen der Vorbereitung der vereinbarten Fahrt.
- Abhol- und Zielanschrift, Zeitfenster und jeweils eine erreichbare Kontaktperson weitergeben.
- Benötigte Vollmacht unterschreiben und rechtzeitig an Verkäufer und Fahrer senden. Eine ausfüllbare Abholvollmacht steht zum Download bereit.
- Fahrzeugschein, vereinbarte Schlüssel und Zubehör bereitlegen. Die Übergabe des Fahrzeugbriefs separat abstimmen.
- Tank- oder Ladestand und die Bezahlung unterwegs vereinbaren. Bei einem Elektroauto zusätzlich Ladezugang, Kabel und Fahrzeugeinweisung besprechen.
- Bei Terminänderungen beide Seiten informieren, bevor der Fahrer anreist.
Am Abholtag: Zustand festhalten, dann losfahren
Außenflächen einschließlich Dach, Scheiben, Räder und Innenraum werden vor der Abfahrt besichtigt. Kilometerstand, Tank- oder Ladestand sowie Schlüssel und Zubehör kommen ins Protokoll. Fotos und ein Rundgangvideo machen die Einträge nachvollziehbar.
Sind Sie nicht vor Ort, vereinbaren Sie die Übermittlung der Dokumentation vor der Abfahrt. Bei unerwarteten Schäden ruft der Fahrer Sie zuerst an; der Verkäufer soll den dokumentierten Befund bestätigen. Das gilt auch bei einem Neufahrzeug. Der Leitfaden zum Abhol- und Lieferprotokoll zeigt, wie Sie den Zustand bei Abholung und Ankunft getrennt festhalten.
Fragen vor der Überführung
Muss schon alles bereit sein, bevor ich eine Fahrt anfrage?
Kann ein abgemeldetes Auto auf eigener Achse überführt werden?
Reicht ein Kurzzeitkennzeichen bei abgelaufener HU?
Was tun, wenn eine Warnleuchte erscheint?
Wie viel Kraftstoff oder Akkuladung braucht das Auto?
Dürfen persönliche Gegenstände im Fahrzeug bleiben?
Grundlagen: § 42 FZV zu Kurzzeitkennzeichen, § 13 FZV zu Fahrzeugpapieren und die Einordnung von Haftpflicht und Kasko durch den GDV. Der konkrete Versicherungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

