Was war schon da – und was hat sich verändert?
Genau diese Frage soll das Übergabeprotokoll beantworten. Es verbindet einen konkreten Fahrzeugzustand mit Ort, Uhrzeit und den beteiligten Personen. Fotos, ein Rundgangvideo und eindeutig beschriebene Auffälligkeiten machen den Befund überprüfbar. Auch „keine sichtbaren Schäden festgestellt“ gehört ausdrücklich hinein.
Kostenlose Blankovorlage
Abhol- und Lieferprotokoll als PDF
Dokumentieren Sie Abholung und Lieferung auf getrennten Seiten. Mit Ankreuzfeldern für den sichtbaren Zustand, Platz für Schäden und Angaben zu Schlüsseln, Unterlagen und Zubehör.
Am Bildschirm ausfüllen oder leer ausdrucken. Anschließend unterschreiben und mit den Beteiligten austauschen. Ihre Angaben bleiben in Ihrer heruntergeladenen Datei.
2 Seiten · digital ausfüllbar · 89 KB
Bei der Abholung: vor der ersten Fahrt dokumentieren
Prüfen Sie das Fahrzeug gemeinsam mit der übergebenden Person möglichst bei gutem Licht. Die Dokumentation entsteht vor der Abfahrt vom Abholort. Wenn der Käufer nicht dabei ist, stimmen Sie vorher ab, wohin Bilder und Protokoll geschickt werden.
- Fahrzeug und Zeitpunkt: Modell, FIN oder Kennzeichen, Ort, Datum und Uhrzeit.
- Karosserie vollständig: Front, Heck, beide Seiten und Dach; außerdem Scheiben, Leuchten, Räder und Felgen.
- Innenraum: Sitze, Verkleidungen, sichtbare Auffälligkeiten und Anzeigen im Cockpit.
- Messwerte und Umfang: Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, Schlüsselanzahl, Papiere und vereinbartes Zubehör.
- Bildnachweise: Übersichtsaufnahmen und Details vorhandener Schäden, ergänzt um ein Rundgangvideo. Das Dach nicht auslassen.
Ein Neufahrzeug ist kein Grund, die Besichtigung zu überspringen. Die Sichtprüfung hält fest, was bei der Übergabe erkennbar ist. Verdeckte technische Mängel kann sie nicht ausschließen.
Unerwarteter Schaden? Erst Rücksprache, dann Abfahrt.
Wenn ein nicht vereinbarter Schaden auffällt, soll der Fahrer vor dem Losfahren den Auftraggeber anrufen und Bilder schicken. Halten Sie den Befund fest und lassen Sie ihn vom Verkäufer im Abholprotokoll bestätigen. Erst anschließend wird geklärt, wie die Abholung weitergeht. Eine eigenständige Änderung des Kaufvertrags gehört nicht zu einer üblichen Abholvollmacht.
Bei einer Abholung aus der Ferne sollten Protokoll, Fotos und Rundgangvideo vor der Abfahrt beim Auftraggeber vorliegen. Die Abholvollmacht regelt zusätzlich, wer das Auto in Empfang nehmen darf.
Bei der Lieferung: mit dem Abholbefund vergleichen
Sehen Sie sich dieselben Bereiche erneut an, möglichst aus ähnlichen Blickwinkeln. Vergleichen Sie Auffälligkeiten mit den Abholfotos und erfassen Sie neue Abweichungen gesondert. Kilometerstand und Tank- oder Ladestand werden erneut notiert; Schlüssel, Unterlagen und Zubehör werden abgeglichen.
Tragen Sie tatsächlichen Lieferort, Zeitpunkt und Empfänger ein. Beide Seiten erhalten eine Kopie des ausgefüllten Protokolls einschließlich benannter Anlagen. Eine Unterschrift bestätigt den darin festgehaltenen Befund; sie sollte nicht mit einer pauschalen Erklärung verwechselt werden, dass sämtliche Ansprüche erledigt seien.
Welche Unterlagen und Absprachen bereits vorher sinnvoll sind, lesen Sie unter Fahrzeugüberführung vorbereiten.
Fragen zum Übergabeprotokoll
Reichen Fotos ohne Übergabeprotokoll?
Was trage ich ein, wenn keine Schäden sichtbar sind?
Kann ich das Protokoll des Autohauses verwenden?
Was ist bei Dunkelheit, Regen oder einem verschmutzten Auto?
Was tun, wenn bei Ankunft ein neuer Schaden auffällt?
Schützt das Protokoll vollständig vor finanziellen Schäden?
Zur Prüfung und Dokumentation bei der Neuwagenabholung: die Hinweise des ADAC zur Fahrzeugübergabe. Die Vorlage dokumentiert eine Sichtprüfung und ersetzt kein technisches Gutachten.

